Unsere Bauzustandsbesichtigungen und baurechtlichen Bescheinigungen entsprechend der gültigen Verordnungen des Landes umfassen u.a.:
- Bescheinigung der Tauglichkeit (Zustimmung zum geplanten Schornstein-/Feuerstätteneinbau)
- Inaugenscheinnahme von Abgasanlagen zum Zeitpunkt des Rohbaues und der Fertigstellung
- Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit (Abnahme der neuen/geänderten Feuerungsanlage)
- Inaugenscheinnahme von Feuerungs- und Lüftungsanlagen zum Zeitpunkt der Fertigstellung