§ 35a-ESTG.
Seit Mitte 2006 besteht (gemäß EStG. § 35a, Abs.1 und 2) für Eigenheimbesitzer, Wohnungseigentümer und Mieter die uneingeschränkte Möglichkeit, die Schornsteinfeger-Gebührenrechnung (im Sinne der „haushaltsnahen Dienstleistung“) von der Steuerschuld in Abzug zu bringen, da der Schornsteinfeger kein Material beim Kunden „verbaut“ (somit keine Materialkosten zu berücksichtigen sind) ist eine Aufteilung der Gebühr nicht erforderlich. Es reicht aus, dem Finanzamt eine Kopie der Gebührenrechnung und des betreffenden Kontoauszuges vorzulegen (Maximalgrenze 600,- €/a).
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Freistellungsbescheinigung Jürgen Marcus
Bescheinigung für JÜRGEN MARCUS vom Finanzamt Hamburg Hansa bis 2010 und 2013:
freistellungsbescheinigung-bis-2010.pdf [817 KB]
freistellungsbescheinigung-hansa-bis-2013.pdf [438 KB]
Freistellungsbescheinigung H.J. Marcus
Bescheinigung für H.J. Marcus vom Finanzamt Hamburg Hansa bis 2010:
freistellungsbescheinigung.pdf [60 KB]
Wie man richtig lüftet
immer-wieder-kommt-es-zu-feuchtigkeitsschaeden.pdf [10 KB]
Beim Heizen sparen - der Schornsteinfeger hilft.
In Bearbeitung
Auszüge aus der Bauordnung
Kaminöfen, beachten Sie Punkt 6.4 : anforderungen-schornsteinmuendungen.pdf [882 KB]
Abluftsteuerungen : abluftsteuerungen-2.pdf [1.444 KB]
; wichtig bei gleichzeitiger Nutzung von Abluftanlagen und Gas/Kohle/Holz.- Feuerstätten